Feuerwerk-Genehmigung | Stadt Duisburg
Feuerwerk-Genehmigung Außer zu Silvester und Neujahr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur mit ordnungsbehördlicher Erlaubnis und zu besonderen Anlässen (z.B. Polterabend, Hochzeit oder Jubiläen, 18. und runde Geburtstage) abgebrannt werden.