FEUERWERKSKÖRPER - Hörsching - RiS-Kommunal - …
Durften Feuerwerkskörper der früheren Klasse II ausschließlich von Personen über 18 Jahren besessen und verwendet werden, so dürfen nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 Artikel der neuen Kategorie F2 (Feuerwerkskörper, geringe Gefahr) bereits von Jugendlichen ab 16 Jahren abgefeuert werden.