Seilbahnen | Regierungspräsidium Darmstadt
2019-6-23 · Für den Bau und Betrieb von Seilbahnen, die der Personenbeförderung dienen (Standseilbahnen, Seilschwebebahnen, Schlepplifte) ist das RP zuständige Genehmigungsbehörde. Dabei wird insbesondere die Sicherheit der Anlage sowie die Eignung des Betreibers geprüft.